Dr. Enno Engbers – Publications

  • Was Auftraggeber und Auftragnehmer beachten müssen

    Die Erzeugerpreise für einzelne Baustoffe sind im Jahr 2021 so stark wie noch nie seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs gestiegen. Die hohen Baumaterialpreise und deren Volatilität erschweren die Kalkulation neuer Projekte. Durch den Ukraine-Konflikt hat sich das Problem noch einmal deutlich verschärft. So lag z.B. der Preis für Betonstahl im Juni 2022 um 53,8 % über dem Vorjahresniveau. Die gegensätzlichen Interessen der Bauvertragsparteien bergen reichlich Konfliktpotenzial: Der Auftraggeber will im Budget bleiben, der Auftragnehmer nicht in die tiefroten Zahlen rutschen. Für die Parteien bereits laufender, aber auch noch abzuschliessender Bauverträge, stellt sich die Frage, wie mit den Preissteigerungen umzugehen ist.

  • Was sich für Vermieter und Mieter künftig ändert

    Bereits seit dem 01.01.2021 wird in Deutschland als Maßnahme zur Verringerung des Kohlendioxidausstoßes ein Preis auf CO2-Emissionen erhoben. Dieser (auch „Klimaabgabe“ genannte) Aufpreis ist von den Gas- bzw. Heizöllieferanten zu entrichten, wird aber an die Kunden weitergegeben. Aktuell gilt ein Preis von € 30,00 netto pro Tonne CO2, der jedoch schrittweise auf bis zu € 55,00 netto pro Tonne CO2 im Jahr 2025 ansteigen wird. Für einen Vier-Personen-Haushalt verteuern sich allein hierdurch die Kosten für Heizung und Warmwasser bis 2025 um ca. € 250,00 bis € 350,00 pro Jahr. Bislang können die vorstehenden Mehrkosten vom Vermieter über die Betriebskostenabrechnung vollständig auf den Mieter umgelegt werden. Dies soll sich nun ändern.

  • Was Bauherren beim Hausbau beachten sollten, um böse Überraschungen zu vermeiden

    Der Trend zum eigenen Haus ist ungebrochen. Angesichts ungebremst steigender Immobilienpreise entscheiden sich viele Familien dafür, ein Grundstück zu erwerben und selbst zu bauen. Die Gestaltung und Abwicklung der hierzu abzuschließenden Verträge ist jedoch technisch und juristisch anspruchsvoll. Die möglichen Schwierigkeiten werden oft unterschätzt. Nachfolgend sollen daher einmal die wichtigsten Punkte dargestellt werden, die es aus Anwaltssicht bei der Gestaltung von Hausbauverträgen zu beachten gilt.