Die Bundesregierung hat am 05.09.2018 einen Gesetzesentwurf beschlossen, mit dem die sogenannte „Mietpreisbremse“ verschärft werde soll. Wird der Entwurf Gesetz, müssen Vermieter von Wohnungen in Zukunft bei Neuvermietungen schon bei Abschluss des Mietvertrages ungefragt die vom Vormieter bezahlte Miete offenlegen, wenn die neue Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 10% überschreitet. Diese Vormiete bildet dann die Obergrenze für die neue Miete. Damit werden jedoch Vermieter benachteiligt, die gegenüber dem Vormieter nicht regelmäßig von der gesetzlich vorgesehenen Mieterhöhungsmöglichkeit Gebrauch gemacht haben. Diese wird nachfolgend kurz dargestellt.