Dr. Enno Engbers

Neues BGH-Urteil zum Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Einbau eines Klima-Splitgeräts

Infolge des Klimawandels steigen die Temperaturen im Sommer immer häufiger auf über 30˚Celsius. Kein Wunder also, dass immer mehr Wohnungseigentümer darüber nachdenken, ihre Wohnung durch Einbau einer Klimaanlage zu kühlen. Der BGH hat nun mit Urteil vom 17.07.2026 (Az.: V ZR 162/25) entschieden, dass ein Wohnungseigentümer von der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) grundsätzlich die Gestattung des Einbaus eines Klima-Splitgeräts auf seinem Balkon verlangen kann.