Interessante Bestätigung und Erweiterung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof zu Beschlussfassung und Stimmrechtsverbot in der Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
Einzelheiten finden Sie in der beigefügten Veröffentlichung unseres Partners Dr. Oliver Wulff in den Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht (WuB 5/2023, S. 394 ff., Besprechung des Urteils des BGH vom 17.01.2023, Az. II ZR 76/21; Herausgeber: Wertpapiermitteilungen):
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