Publikationen
Immobilienrecht
-
TOO HOT TO HANDLE
Infolge des Klimawandels steigen die Temperaturen im Sommer immer häufiger auf über 30° Celsius. An manchen Tagen wurden sogar schon mehr als 40° Celsius gemessen. Hierauf sind viele Gebäude nicht ausgelegt, sodass es zu drückend heißen Temperaturen in den Innenräumen kommt. Hitze im Büro oder in der Wohnung – müssen Vermieter Abhilfe schaffen?
-
Neue BGH-Rechtsprechung: Gewinnabschöpfung bei Untervermietung?
Geht aus den Angaben des Mieters hervor, dass die Untermiete die Miete übersteigt, kann der Vermieter jedenfalls nach unserem Verständnis des BGH-Urteils vom 28.01.2026 seine Zustimmung von einer Mieterhöhung in Höhe des Untermietgewinns des Mieters abhängig machen. Wird diese Mieterhöhung durch den Mieter verweigert, kann er die Erlaubnis der Untervermietung versagen.
-
Der nächste Winter kommt bestimmt
Der Winter steht vor der Tür und mit ihm kommen Schnee und Eisglätte. Infolge des Klimawandels ist zu beobachten, dass die Schneemengen im Winter deutlich zunehmen. Dr. Enno Engbers betrachtet in seinem Artikel (erschienen im Streifzug München, Ausgabe Winter 2019, S. 3-5) wer für den Winterdienst auf und vor dem Grundstück zuständig ist und welche Möglichkeiten Vermieter haben, die Räum- und Streupflicht auf die Mieter oder Dritte zu übertragen und wer bei Unfällen haftet.
