Arbeitsrecht

Das Thema Arbeitsrecht rundet unser Angebot in der Beratung für Unternehmen ab. Unsere arbeitsrechtliche Beratung und die forensische Tätigkeit erstrecken sich dabei auf das Individual- und das Kollektivarbeitsrecht.
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Schwerpunkte sind

  • die Gestaltung von Vorstands-, Geschäftsführer- und Arbeitsverträgen (einschließlich Tantieme-, Provisions- und Bonusregelungen),
  • die professionelle Begleitung von Abberufungen und Kündigungen (einschließlich der Erstellung von Sozialplänen),
  • die Gestaltung von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen,
  • die arbeitsrechtliche Beratung bei Unternehmensgründungen und -umwandlungen
  • die Verhandlungen mit Betriebsräten im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung. 
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Schließlich vertreten wir unsere Mandanten auch in sämtlichen arbeitsgerichtlichen Verfahren – insbesondere in Kündigungsschutz- und damit zusammenhängenden Prozessen. Hierbei wirken wir bereits im Vorfeld mit, vor allem bei der Ausarbeitung von Betriebsratsanhörungen, bei der Formulierung der Kündigungen oder der Vorbereitung von Aufhebungsverträgen.