Arbeitsrecht
Das Thema Arbeitsrecht rundet unser Angebot in der Beratung für Unternehmen ab. Unsere arbeitsrechtliche Beratung und die forensische Tätigkeit erstrecken sich dabei auf das Individual- und das Kollektivarbeitsrecht.
Schwerpunkte sind
- die Gestaltung von Vorstands-, Geschäftsführer- und Arbeitsverträgen (einschließlich Tantieme-, Provisions- und Bonusregelungen),
- die professionelle Begleitung von Abberufungen und Kündigungen (einschließlich der Erstellung von Sozialplänen),
- die Gestaltung von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen,
- die arbeitsrechtliche Beratung bei Unternehmensgründungen und -umwandlungen
- die Verhandlungen mit Betriebsräten im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung.
Schließlich vertreten wir unsere Mandanten auch in sämtlichen arbeitsgerichtlichen Verfahren – insbesondere in Kündigungsschutz- und damit zusammenhängenden Prozessen. Hierbei wirken wir bereits im Vorfeld mit, vor allem bei der Ausarbeitung von Betriebsratsanhörungen, bei der Formulierung der Kündigungen oder der Vorbereitung von Aufhebungsverträgen.
