Immobilienrecht

Unser Beratungsspektrum deckt sämtliche Bereiche des Immobilienrechts ab – vom Grundstückserwerb und dessen Finanzierung, der Planung und Vergabe von Bauleistungen bis hin zur Vermietung und zum Verkauf von Immobilien. Dabei vertreten wir Verkäufer oder Käufer, Vermieter oder Mieter, Bauherren, Bauträger, Architekten und Fachplaner, Projektsteuerer, Werkunternehmer und alle anderen am Bau Beteiligten.



Wir begleiten Verkäufer und Käufer im Rahmen von Immobilientransaktionen bei Due Diligence-Prüfungen sowie bei der Gestaltung, Verhandlung und Abwicklung von Kaufverträgen, sei es im Wege von Asset oder Share Deals.
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Im privaten Baurecht gehört die Ausarbeitung von BGB- und VOB-Bauverträgen, Architekten- und Projektsteuerungsverträgen sowie von Generalunternehmerverträgen zu unserem Tätigkeitsspektrum. Wir verfügen über langjährige Erfahrung bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Werklohn- und Honorarforderungen und der Geltendmachung von Baumängeln.
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Im Mietrecht vertreten wir in der Regel Vermieter von Wohnungen und gewerblichen Objekten, z. B.

  • bei der Gestaltung von Gewerbe-, Wohnraum- und Stellplatz-Mietverträgen,
  • Gaststätten- oder Land-Pachtverträgen,
  • Kündigungen und Räumungsklagen sowie auf allen anderen Gebieten des Miet- und Pachtrechts, z. B. bei Mietmängeln,
  • Fragen zu Nebenkosten, Nachbarstreitigkeiten, Mieterhöhungen etc.