Beatrix Lippert
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Schwerpunkte:
Arbeitsrecht
Beatrix Lippert berät und begleitet Unternehmen sowie Geschäftsführer und Vorstände in allen Bereichen des Individual- und kollektiven Arbeitsrechts. Ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist die individuelle Gestaltung von Arbeits- und Geschäftsführeranstellungsverträgen. Bei der grenzüberschreitenden Entsendung von leitenden Angestellten und die individuelle Gestaltung von Verträgen für diese Fälle, sowie arbeitsrechtlichen Fallgestaltungen mit Auslandsbezug, auch im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassung und Werkverträgen, handelt es sich um einen weiteren Schwerpunkt ihrer Tätigkeit, genauso wie die optimale Gestaltung der Beendigung von Arbeits- und Geschäftsführerverträgen, sei es durch Aufhebungsvertrag oder Kündigung.
Schließlich betreut Beatrix Lippert auch die prozessuale Durchsetzung von Ansprüchen in allen Bereichen des Arbeitsrechtes. Im kollektiven Arbeitsrecht berät und begleitet sie Unternehmen bei Verhandlungen mit dem Betriebsrat, insbesondere im Rahmen betrieblicher Restrukturierungsmaßnahmen, wie beispielsweise der Gestaltung von Interessensausgleichen und Sozialplänen.
Beatrix Lippert referiert regelmäßig über arbeitsrechtliche Themen für verschiedene Seminarveranstalter. Darüber hinaus hält sie für Mandanten In-House-Schulungen zu verschiedensten arbeitsrechtlichen Fallgestaltungen.
Beruflicher Werdegang:
- Studium der Rechtswissenschaften an der LMU München von 1989-1992,
- Referendariat von 1992 bis 1995 im OLG-Bezirk München
- Seit 1995 als Rechtsanwältin, seit 1999 als Fachanwältin für Arbeitsrecht zugelassen
Sprachen:
Deutsch, Englisch
Kontakt:
Tel.: + 49 (89) 290 719 -20
E-Mail: b.lippert@rae-weiss.de
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