Mergers & Acquisitions

Wir beraten im Rahmen von M&A-Transaktionen Unternehmer und Finanzinvestoren sowohl auf Käufer- als auch auf Verkäuferseite. Darüber hinaus betreuen wir Mitglieder des Managements, sei es im Rahmen eigener Unternehmensbeteiligungen als auch im Hinblick auf Pflichtenkreis und Haftungsgefahren bei der Einbeziehung des Managements in einen M&A-Prozess.
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Je nach Bedarf unterstützen wir Sie in einzelnen Abschnitten oder begleiten und steuern gerne auch den Gesamtprozess einer M&A-Transaktion. 
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Die Beratung bei M&A-Prozessen, Joint-Ventures und sonstigen Formen von unternehmerischem Engagement verstehen wir keineswegs nur als Frage von Vertragsanbahnung, Due Diligence, Vertragswerk und dessen Vollzug. Vielmehr bedarf es eines ganzheitlichen Blickes, einschließlich optimierter Strukturen der beteiligten Unternehmensträger. 
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Daher unterstützen wir auch in einer ganzen Reihe weiterer Rechtsbereiche, u. a. auf dem Gebiet

  • des Steuer- und Finanzrechts,
  • des Gesellschafts-, Kartell-, Arbeits-, Vertrags- und Wirtschaftsrechts
  • des Immobilien- und Umweltrechts.
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Bei Themen mit Auslandsbezug greifen wir dabei auf unser etabliertes und langjährig bewährtes Netz an Partnerkanzleien zurück.