Bank- und Kapitalrecht

Im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts sind wir sowohl forensisch als auch beratend tätig.



So begleiten wir unsere Mandanten bei der Verhandlung umfassender Kreditverträge und Projektfinanzierungen und begleiten bei deren Durchführung. Wir werden zudem bei wertpapierrechtlichen Fragen konsultiert und konzipieren den aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen gerecht werdende Unternehmens- und Transaktionsstrukturen.



Gerichtlich vertreten wir z. B. bei der

  • Geltendmachung von Darlehensforderungen,
  • der Inanspruchnahme aus Bürgschaften,
  • der Verwertung von Sicherheiten,
  • der Haftung für fehlerhafte Kapitalmarktinformationen
  • der Anlageberatungshaftung.