Steuer- und Bilanzrecht

Unser steuerrechtliches Beratungsangebot umfasst in erster Linie die Gestaltungs- und Durchsetzungsberatung von Unternehmen sämtlicher Rechtsformen, Unternehmern und vermögenden Privatpersonen auf nationaler und internationaler Ebene. Dabei verfolgen wir einen Gestaltungsansatz, der einerseits Steuerbelastungen so gering wie möglich hält, andererseits aber auch Akzeptanz bei den Finanzbehörden findet.

Dieser Ansatz bietet für den Mandanten den Vorteil einer möglichst geringen Gesamtbelastung durch Steuern und Beratungskosten.

 Im Rahmen der Durchsetzungsberatung betreuen wir steuerliche Außenprüfungen, Umsatzsteuer-Sonderprüfungen sowie weitere Prüfungen durch die Finanzbehörden, verhandeln mit der Finanzverwaltung und führen außergerichtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe.
‍


Ferner bieten wir das gesamte Spektrum der steuerlichen Compliance mit lohnsteuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Beratung sowie Finanz- und Lohnbuchhaltung. Auch aperiodisch anfallende Steuererklärungen, wie etwa bei Erbschaften und Schenkungen, fallen in unser Tätigkeitsgebiet.
‍
Im Bereich Bilanzierung sind wir beratend und gutachtlich zu allen Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsfragen des nationalen (HGB) und internationalen (IFRS) Bilanzrechts tätig. Wir erstellen sowohl periodische als auch aperiodische Bilanzen und Jahresabschlüsse für sämtliche Unternehmensphasen, z. B.

  • Gründungs- und Eröffnungsbilanzen;
  • Zwischen- und Jahresabschlüsse;
  • Sonderbilanz zur Kapitalerhöhung;
  • Umwandlungsbilanzen bei Verschmelzungen, Spaltungen etc.;
  • Abfindungs-, Realteilungs- und Aufgabebilanzen;
  • Überschuldungsstatus, Sanierungs-, Insolvenz- und
  • Liquidationsrechnungslegung.