Unternehmensnachfolge, Privatvermögen und Stiftungsrecht
Die rechtzeitige Initiative bei der Unternehmens- bzw. Vermögensübergabe eröffnet interessante Gestaltungsmöglichkeiten und erlaubt die Ausschöpfung rechtlicher und steuerlicher Freiräume.
Wir beraten Unternehmer und Privatpersonen deshalb bei der Gestaltung der Unternehmens- und Vermögensnachfolge in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht, sei es im Rahmen vorweggenommener Erbfolge, durch Errichtung von Familienpools, oder bei der Nachfolge von Todes wegen.
Fehlende Nachfolger, der Wunsch nach einer Absicherung der Familie oder einem gemeinnützigen Engagement bringen häufig die Stiftung als Instrument der Nachfolgegestaltung ins Spiel. Wir betreuen Stifter und Stiftungen rechtlich und steuerlich sowohl bei der Errichtung als auch bei den täglichen Herausforderungen.
