Streifzug-SO2022

Die Klimaabgabe

Was sich für Vermieter und Mieter künftig ändert

Bereits seit dem 01.01.2021 wird in Deutschland als Maßnahme zur Verringerung des Kohlendioxidausstoßes ein Preis auf CO2-Emissionen erhoben. Dieser (auch „Klimaabgabe“ genannte) Aufpreis ist von den Gas- bzw. Heizöllieferanten zu entrichten, wird aber an die Kunden weitergegeben. Aktuell gilt ein Preis von € 30,00 netto pro Tonne CO2, der jedoch schrittweise auf bis zu € 55,00 netto pro Tonne CO2 im Jahr 2025 ansteigen wird. Für einen Vier-Personen-Haushalt verteuern sich allein hierdurch die Kosten für Heizung und Warmwasser bis 2025 um ca. € 250,00 bis € 350,00 pro Jahr. Bislang können die vorstehenden Mehrkosten vom Vermieter über die Betriebskostenabrechnung vollständig auf den Mieter umgelegt werden. Dies soll sich nun ändern.

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