Als Unternehmer steht man früher oder später vor der Frage, wie geht es mit meinem Unternehmen weiter, wenn ich nicht mehr möchte oder vielleicht auch nicht mehr kann. Fehlt es an einem Nachfolger in der eigenen Familie, bietet sich ein Verkauf des Unternehmens als mögliche Lösung an. Dieser Beitrag gibt einen groben Überblick über die wichtigsten Punkte und Fragen, mit denen sich ein Unternehmer im Falle eines Verkaufs konfrontiert sieht. (Teil 3 von 3)
Teil 1 des Beitrags finden Sie hier.
Teil 2 des Beitrags finden Sie hier.
Ablauf eines Verkaufsprozesses
Ein möglicher Verkaufsprozess lässt sich in die folgenden fünf Phasen einteilen:
Phase 1: Analyse der Ausgangslage
Im ersten Schritt sind die Ziele eines Verkaufs zu klären. Wie sind die Eigentumsverhältnisse? Welche Interessenlage besteht und was soll erreicht werden? Gibt es Gründe, die einen schnellen Verkauf erforderlich machen? Können Mitarbeiter in den Verkaufsprozess eingebunden werden und wenn ja, in welcher Form?
Phase 2: Planungsphase und Konzeptionierung
Nicht jedes Unternehmen ist sofort verkaufsfähig, so dass nicht selten im Vorfeld steuerliche Strukturierungen und Optimierungen sowie ggf. Umstrukturierungen vorgenommen werden müssen. Beispielsweise kann eine Entflechtung des privaten vom betrieblichen Vermögen erforderlich sein. Auf den Wert eines Unternehmens und den Verkaufsprozess ist es regelmäßig auch von Vorteil, wenn das Unternehmen so weit als möglich unabhängig vom Unternehmer aufgestellt ist.
In manchen Fällen bietet es sich an, bereits als Verkäufer eine Verkäufer Due Diligence durchzuführen, um spezifische Sachverhalte und Risiken zu identifizieren, die vor einem Verkaufsprozess evtl. auch noch zu bereinigen sind.
In der Regel sind folgende Punkte zu klären:
- Bewertung des Unternehmens, um eine erste, eigene Kaufpreisvorstellung zu erhalten
- Bestimmung der Transaktionsziele
- Auswahl der Berater: welche Berater benötigt man (M&A-Berater, Unternehmensmakler, Rechtsanwalt, Steuerberater)?
- Zusammenstellung der wesentlichen Unterlagen des Unternehmens zur Information von Interessenten
- Erstellung einer Kurzinformation über das Unternehmen (sogenannter Teaser, ggf. auch anonymisiert) und eines Informationsmemorandums
Phase 3: Käufersuche und Auswahl
Im Anschluss an die Vorbereitung ist die Strategie für die Ansprache von Interessenten festzulegen. Um den Kreis potentieller Interessenten nicht zu klein zu fassen, bietet sich hierbei die Einbindung von Beratern an. Folgende Themen spielen in dieser Phase eine wichtige Rolle:
- Erarbeitung einer Long List und Short List
- Ansprache potentieller Käufer, ggf. zunächst mit Teaser, dann, bei Interesse mit Informationsmemorandum nach Abschluss einer Vertraulichkeitsvereinbarung
- Verfahrensbriefe / Procedure Letters
- Kaufvertragsentwurf
- Auswertung Angebote und Vorauswahl Interessenten
Phase 4: Due Diligence bis Vertragsabschluss
Gibt es dann aus Sicht des Unternehmers lohnende Angebote schließen sich die sogenannte Due Diligence (Unternehmensprüfung) durch den oder die Interessenten und die Kaufvertragsverhandlung an:
- Unterzeichnung Letter of Intent / Term Sheet
- Durchführung Due Diligence
- Vergleich verbindlicher Angebote und finale Auswahl
- abschließende Verhandlung des Kaufvertrags
- Unterzeichnung des Kaufvertrages
Phase 5: Closing und nachvertraglicher Zeitraum
Ist der Kaufvertrag dann einmal unterzeichnet ist meistens noch nicht alles abgeschlossen. Es stehen noch einem Kaufvertragsabschluss nachgelagerte Themen an, wie z.B.
- Übergabe des Unternehmens gegen Zahlung des Kaufpreises
- Unterstützungshandlungen im Zuge der Übergabe
- Wettbewerbsverbote
- Earn-out Zahlungen
Vertragliche Struktur des Verkaufs
Hinsichtlich der vertraglichen Struktur wird zwischen einem „Asset Deal“ und einem „Share Deal“ unterschieden.
Asset Deal
Beim Asset Deal wird nicht das Unternehmen als Ganzes verkauft, sondern es werden die einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens im Wege der Einzelrechtsnachfolge veräußert. Die Arbeitsverhältnisse gehen im Rahmen des Asset Deals nach § 613a BGB auf den Erwerber mit über. Dieser Veräußerungsweg ist bei einzelkaufmännischen Unternehmen zwingend. Für Gesellschaften kommt er dann in Betracht, wenn beispielsweise Schulden oder bestimmte Verpflichtungen vom Käufer nicht übernommen werden sollen und diese beim Verkäufer verbleiben. Ferner kommt eine solche Möglichkeit in Betracht, wenn das Unternehmen beispielsweise aus zwei oder mehreren, nicht zwingend miteinander zusammenhängenden Geschäftsbereichen besteht und diese gegebenenfalls nur sinnvoll jeweils für sich verkauft werden können.
Share Deal
Im Rahmen des Share Deals werden im Gegensatz zum Asset Deal nicht die einzelnen Vermögensgegenstände eines Unternehmens, sondern die Geschäftsanteile des Unternehmens veräußert. Das Unternehmen bleibt somit als rechtliche Einheit bestehen. Der Vorteil ist, dass beispielsweise die Kunden- und Lieferantenbeziehungen unberührt bleiben, soweit nicht besondere Ausnahmen wie z.B. sogenannte Change-of-Control-Klauseln vorliegen. Beim Asset Deal müssen Kunden- und Lieferantenverträge einzelnen mit Zustimmung des jeweiligen Vertragspartners übertragen werden.
Wichtige vertragliche Bestandteile
Zu den wichtigsten Bestandteilen eines entsprechenden Kaufvertrages gehören die folgenden Punkte:
- Definition des Verkaufsobjekts
- Definition des Kaufpreises und der Zahlungsmodalitäten (Fixkaufpreis, variabler Kaufpreis, Earn-out, Kaufpreiseinbehalt) – hier können auch steuerliche Überlegungen mit einfließen
- Closing Bedingungen
- Fusionskontrolle (Bundeskartellamt, EU-Kommission)
- Gewährleistungen, Garantien, Freistellungen, Haftung
- Abgrenzung der Haftung für Steuersachverhalte
- Rücktrittsmöglichkeiten (sollten soweit wie möglich aus Sicht des Verkäufers ausgeschlossen werden)
Fazit
Bei den skizzierten Punkten handelt es sich nur um einen groben Überblick zu den Themen, mit denen sich ein Unternehmer, wenn er sich mit der Idee beschäftigt, sein Unternehmen zu verkaufen, konfrontiert sieht. Dabei ist folgendes wichtig: es gibt keine allgemeingültige Lösung und keinen allgemeingültigen Ablauf eines Unternehmenskaufs. Diese ist vielmehr mit Blick auf die jeweilige Situation vorzubereiten und durchzuführen und muss häufig während seines Verlaufs flexibel angepasst werden. Schwierig wird es immer, wenn der Verkaufsprozess unter Zeitdruck erfolgt. Insoweit empfiehlt sich eine rechtzeitige Beschäftigung mit dem Thema.
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Fragen?
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Dr. Jan Kreklau, er ist auf die Betreuung von Unternehmenskäufen und -verkäufen spezialisiert.
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E-Mail: j.kreklau@rae-weiss.de




