Dr. Enno Engbers – Veröffentlichungen

  • Die Mängelhaftund bei verkauf sanierter Altbauten

    Nicht in allen Fällen, in denen Altbauten unter Ausschluss der Gewährleistung verkauft wurden, sind Mängelrechte des Käufers auch tatsächlich ausgeschlossen.

  • Das Ende des Schriftformerfordernisses im Gewerbemietrecht

    Der Gesetzgeber hat auf die Kritik reagiert und das Schriftformerfordernis für ab dem 01.01.2025 geschlossene Gewerbemietverträge durch das (weniger strenge) Textformerfordernis ersetzt. Dasselbe gilt für ab dem 01.01.2025 abgeschlossene Nachträge zu bereits bestehenden Mietverträgen.

  • Architekten- und Ingenieurverträge

    Im Bereich des Architektenrechts haben sich in den letzten Jahren einige Änderungen ergeben. So wurden mit den §§ 650 p ff. BGB spezielle gesetzliche Regelungen für Architekten- und Ingenieurverträge geschaffen, die seit dem 01.01.2018 neben den allgemeinen Vorschriften des Werkvertragsrechts in §§ 631 ff. BGB Anwendung finden. Darüber hinaus gilt ab dem 01.01.2021 eine geänderte Honorarordnung für Architekten und Ingenieurleistungen (HOAI). Dieser Beitrag gibt einen kurzen Überblick darüber, was unter Berücksichtigung der neuen Regelungen beim Abschluss eines Architektenvertrages beachtet werden sollte.