Publikationen
Immobilienrecht
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Was Wohnungseigentümer und Vermieter beachten müssen
Angesichts explodierender Gas- und Heizölpreise stellt sich für viele Hauseigentümer die Frage nach möglichen Alternativen zu Gas- und Ölheizungen. Da die Landeshauptstadt München ihr Fernwärmenetz in den letzten Jahren erheblich ausgebaut hat, besteht inzwischen in großen Teilen Münchens die Möglichkeit eines Anschlusses an das Fernwärmenetz. Nachfolgend soll kurz dargestellt werden, was Wohnungseigentümer und Vermieter bei einer Umstellung der Wärmeversorgung auf Fernwärme zu beachten haben.
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Das neue Mietspiegel-Recht
Mietspiegel sind das wichtigste Instrument zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Sie dienen Vermietern von Wohnraum zur Begründung von Mieterhöhungen und zur Bestimmung der zulässigen Miete bei Wiedervermietung einer Wohnung im Geltungsbereich der sog. Mietpreisbremse. Trotz dieser erheblichen praktischen Bedeutung des Mietspiegels für die Mietpreisfindung fehlten bislang einheitliche Standards für deren Erstellung. Zahlreiche Städte und Gemeinden haben bis heute keinen Mietspiegel, mit dem die ortsübliche Vergleichsmiete einfach und nachvollziehbar ermittelt werden kann. Mit dem am 24.06.2021 vom Bundestag beschlossenen Mietspiegelreformgesetz soll diesem Missstand nun abgeholfen werden.
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Das neue Recht des Mieters auf E-Mobilität, Einbruchsschutz und Barrierereduzierung
Am 01.12.2020 ist das sogenannte Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz in Kraft getreten. Diese enthält neben einer Reform des Wohnungseigentumsgesetzes u.a. auch einen neuen § 554 BGB. Die Norm verschafft Mietern einen Anspruch auf Gestattung bestimmter baulicher Veränderungen an der Mietsache z.B. auf Einbau eines Treppenlifts, einer Ladestation für Elektrofahrzeuge oder einer einbruchsicheren Eingangstür. Die Kosten hat der Mieter selbst zu tragen.
