Dr. Enno Engbers – Veröffentlichungen
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Neues BGH-Urteil zum Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Einbau eines Klima-Splitgeräts
Infolge des Klimawandels steigen die Temperaturen im Sommer immer häufiger auf über 30˚Celsius. Kein Wunder also, dass immer mehr Wohnungseigentümer darüber nachdenken, ihre Wohnung durch Einbau einer Klimaanlage zu kühlen. Der BGH hat nun mit Urteil vom 17.07.2026 (Az.: V ZR 162/25) entschieden, dass ein Wohnungseigentümer von der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) grundsätzlich die Gestattung des Einbaus eines Klima-Splitgeräts auf seinem Balkon verlangen kann.
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TOO HOT TO HANDLE
Infolge des Klimawandels steigen die Temperaturen im Sommer immer häufiger auf über 30° Celsius. An manchen Tagen wurden sogar schon mehr als 40° Celsius gemessen. Hierauf sind viele Gebäude nicht ausgelegt, sodass es zu drückend heißen Temperaturen in den Innenräumen kommt. Hitze im Büro oder in der Wohnung – müssen Vermieter Abhilfe schaffen?
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Neue BGH-Rechtsprechung: Gewinnabschöpfung bei Untervermietung?
Geht aus den Angaben des Mieters hervor, dass die Untermiete die Miete übersteigt, kann der Vermieter jedenfalls nach unserem Verständnis des BGH-Urteils vom 28.01.2026 seine Zustimmung von einer Mieterhöhung in Höhe des Untermietgewinns des Mieters abhängig machen. Wird diese Mieterhöhung durch den Mieter verweigert, kann er die Erlaubnis der Untervermietung versagen.
